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1.16 Anreizprogramm zur Schaffung neuer Wohnangebote, denkmalgerechte Sanierung

UmbauStadt UmbauStadt  •  2022-04-13  •    2 Kommentare
1.16_Anreizprogramm_Schaffung_neuer_Wohnangebote_denkmalgerechte_Sanierung
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Antrags-Code: MAD-2022-04-268

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  • phs

    Eine stark vernachlässigte und lieblos behandelte Gegend ist immer noch der Bereich Kirchwehr und Weiherdamm, Röhrenplatz und Spiegel. Trotz einzelner gut sanierter Objekte, herrscht entlang der Straßen Leerstand, Verwahrlosung und lieblos hergerichtete Objekte. Die Nähe zu Innenstand, Burg und Schulen, der Altbau und Denkmalbestand sind klare Vorteile dieses Stadtteils, welche viel stärker gefördert werden müssen.

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    • Ekkehard Hofmann

      Bei allen Sanierungsmaßnahmen an der historischen Bausubstanz ist dem Denkmalschutz absoluter Vorrang vor modernen Nutzungsansprüchen zu geben, d.h. eine denkmalgerechte Sanierung muss in Material, Bauform, Baukonstruktion, Fassadenproportionen etc. der bauzeitlichen Substanz und dem historischen Stadtbild entsprechen. Somit sind starke Veränderungen an den Dachformen (z.B. das Aufsetzen großer Dachgauben), an den Fensterproportionen (z.B. das Öffnen der Erdgeschosse durch große Schaufenster) oder das Anbringen von Wärmedämmfassaden unbedingt zu vermeiden. Ebenso führt ein nachträglicher Anbau von Balkonen zu einer starken Beeinträchtigung der Baugestaltung historischer Gebäude. Die Fehler, die in jüngster Zeit auch bei der Sanierung städtischer Gebäude gemacht wurden (z.B. die "Sargdeckeldächer" auf dem Seitenflügel des Rathauses und auf dem Gebäude des Bauamtes im Oberhacken), sollten nicht wiederholt werden.

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